§ 17 Geschäftsjahr


Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli eines Jahres und endet am 30. Juni des folgenden Jahres. Mit Wirkung vom 1. Januar 2003 wird das Geschäftsjahr auf das Kalenderjahr geändert. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis 31. Dezember 2002 ergibt sich ein Rumpfgeschäftsjahr.

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